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  • 30 Tage Rückgaberecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stefan Wimmer GmbH

I. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.


II. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Von Angeboten und Prospekten abweichende Verbesserungen und Änderungen behalten wir uns vor.


III. Umfang der Lieferung

Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend, im Falle eines Angebotes des Lieferers mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme des Angebots, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.


IV. Preise

Bei einem Warenwert der Bestellung bis zu € 5,-- wird ein Betrag von € 4,-- an Bearbeitungsgebühr für Kleinstaufträge berechnet.

Aufstellung, Montage und Verpackung von Stationärmaschinen erfolgt gegen gesonderte Berechnung.

Der Besteller ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 14% p. a. vereinbart.

Berechnete Verpackung wird zum Selbstkostenpreis abgegeben und weder zurückgenommen noch gutgeschrieben.


V. Zahlungsbedingungen

Unsere Forderungen sind zahlbar:

Grundsätzlich vor Lieferung.

Montage- und Reparaturkosten sind sofort zahlbar.

Lieferungen an uns unbekannte Firmen erfolgen per Nachnahme


VI. Retoursendungen

Retoursendungen von Waren, insbesondere Ersatzteilen, sind nur innerhalb von 3 Monaten ab Fakturendatum möglich.

Bei Rücksendungen ist unbedingt die Angabe der Rechnungs- bzw. Lieferscheinnummer und das Ausstellungsdatum erforderlich. Ohne diese Angaben kann keine Gutschrift erfolgen.


VII. Lieferzeit

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang der vereinbarten Anzahlung.

Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Befindet sich der Besteller mit einer fälligen Zahlung im Verzug, so kann der Lieferer nach Androhung für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen aus allen Abschlüssen Barzahlung vor Lieferung der Ware verlangen.

Die Lieferfrist verlängert sind angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen oder wenn diese Umstände bei Unterlieferanten eintreten.

Von uns genannte Lieferfristen schließen bei Überschreitung Schadenersatzforderungen aus.

Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestellers, sind wir berechtigt, nach einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit entsprechend angemessener, verlängerter Frist zu beliefern.


VIII. Gefahrenübergang und Entgegennahme

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über, auch wenn Teillieferungen erfolgen.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern.

Teillieferungen sind zulässig.


IX. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund vor. Weiters wird gegenseitig vereinbart das im Konkursfall für bereits gelieferte und nicht oder nur teilweise gelieferte Waren ein Aussonderungsrecht besteht.

Eine Weiterveräußerung oder Verpfändung bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Waren ist daher unzulässig.


X. Beanstandungen und Mängelrügen

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen sind Garantiezusprüche ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger Mitteilung sind wir zur Nachlieferung bzw. Gewährleistung nach Abschnitt XI. verpflichtet.

Mängel beseitigen wir nach unsere Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.


XI. Garantieanspruch und Haftung für Mängel der Lieferung

Für unsere gelieferten Waren übernehmen wir eine Garantie von 24 Monaten ab dem Tag der Lieferung.

Ausgeschlossen von der Mängelhaftung sind alle einer natürlichen Abnützung unterworfenen Teile, die Folgen übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäßer Behandlung sowie Nichtbeachtung der Betriebs- und Einweisungsanleitungen.

Werden vom Besteller oder von Dritten irgendwelche Eingriffe an dem Gegenstand vorgenommen, lehnen wir jede Verpflichtung ab.


XII. Vertragsrücktritt

Des Kunden: Ist der Kunde Konsument, so gelten für den Vertragsrücktritt die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, insbesondere § 3 KSchG. Ist der Kunde jedoch Kaufmann, so wird für den Fall eines Rücktrittes eine Stornogebühr von 30% der Bruttoauftragssumme vereinbart.

des Lieferer: Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne der Ziffer VI., sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung verändern oder auf unseren Betrieb einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.


XIII. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand Graz vereinbart.